Gemeinwohl statt gewinnmaximierung Genossenschaft

Die Satzung einer Genossenschaft ist ein rechtlich notwendiges Dokument, das die wichtigsten Aspekte des genossenschaftlichen Miteinanders regelt. Sie basiert auf den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und ist entsprechend unserer Umsetzungsideen und Ideale erweitert. Sie regelt z.B. Grundlegendes wie Anteilshöhe, die Durchführung von Generalversammlungen und die Aufgaben des Vorstandes, sowie für jeden einzelnen wichtige Punkte wie z.B. Mitbestimmung oder Ein- und Ausstieg aus der Genossenschaft.

Mit dem Eintritt in die Genossenschaft erkennt jedes Mitglied die Satzung sowie die Beschlüsse der Generalversammlung an.

Die Genossenschaft ist eine sehr offene Rechtsform, die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt und ein Ein- und Ausstieg ist im Gegensatz zu anderen Rechtsformen relativ einfach. Beim Einstieg zeichnet jedes Mitglied eine gewisse Anzahl von Genossenschaftsanteilen (in unserem Fall mind. 4 Anteile zu je EUR 50 - gerne natürlich mehr), dies baut Eigenkapital der Genossenschaft auf und wird in unseren gemeinsamen Betrieb des Salon am Park investiert.

Da die Führung einer Genossenschaft auch Kosten mit sich bringt, haben wir zu Beginn einen Mitgliedsbeitrag von einem Euro pro Woche pro Mitglied festgelegt - also 52 Euro pro Jahr - und wird für Mitgliederverwaltung, der gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliedschaft in einem Revisionsverband, regelmäßige Revision, etc. verwendet. Sollte es sich zeigen, dass der Geschäftsbetrieb des Salons diese Kosten leicht mittragen kann, können wir gemeinsam in der Generalversammlung beschließen, diese Mitgliedsgebühr zu verringern oder sogar ganz aufzuheben … 

Die genauen Bestimmungen sind in unserer Satzung unter Punkt II. Mitgliedschaft erläutert.